- In Deutschland existiert keine gesetzliche Definition für Tiny Houses
- In der Praxis beschränkt sich die Wohnfläche eines Tiny Houses auf > 50 qm
- Die Bauweise kann sowohl stationär als auch transportabel sein
Der Begriff TinyHouse
Der Begriff Tiny House stammt ursprünglich aus den USA und lässt sich wörtlich mit „winziges Haus“ übersetzen. In den Vereinigten Staaten entstand die Bewegung bereits in den 1990er-Jahren als Reaktion auf steigende Wohnkosten, Umweltprobleme und eine zunehmende Sehnsucht nach einem einfacheren Leben.
Heute hat sich der Ausdruck „Tiny House“ als Oberbegriff etabliert – er beschreibt nicht ein einzelnes Haustypmodell, sondern vielmehr ein Wohnkonzept, bei dem auf kleiner Fläche bewusst, effizient und reduziert gelebt wird.
Je nach Region und Kontext werden auch andere Begriffe verwendet:
- Minihaus – deutschsprachige Entsprechung, oft für stationäre Kleinwohnhäuser genutzt
- Mobile Home / Modulhaus – technisch verwandte Konzepte, häufig industriell vorgefertigt
- Tiny Home on Wheels (THOW) – spezifisch für mobile Tiny Houses auf Anhängerbasis
- Garten-Office –auf einen Arbeitsplatz beschränkt Mikrohaus / Mikrohome – verstärkt auf urbane, architektonische Nutzung ausgelegt
- Containerhaus / Wohncontainer – alternative Bauweise, oft industriell geprägt, aber ähnlich in der Funktion
- Kompakthaus – betont die funktionale, platzsparende Architektur
Wichtig: Nicht jedes dieser Begriffe ist exakt gleichbedeutend – aber alle beschreiben ein Wohnkonzept auf kleiner Wohnfläche, die unter den Oberbegriff „Tiny House“ zusammengefasst werden.
Tiny House: Kein klarer Rechtsbegriff – aber eine klare Idee
In Deutschland existiert keine gesetzliche Definition für ein Tiny House. Weder im Baurecht noch in anderen relevanten Gesetzen ist der Begriff eindeutig geregelt. Um in der Öffentlichkeit einen gemeinsamen Konsens zu schaffen, hat der Tiny House Verband e. V. eine Standardisierung (in Form einer Industrienorm) für diese besondere Wohnform entwickelt. Diese definiert ein Tiny House wie folgt:
„Ein dauerhaft bewohnbares Haus mit einer maximalen Wohnfläche von 50 Quadratmetern, das in Bezug auf seine Nutzung, Ausstattung und Wohnqualität einem klassischen Wohngebäude entspricht.“
Diese praxisnahe Definition hilft dabei, Tiny Houses gegenüber Behörden, Bauämtern und Versicherungen einzuordnen – auch wenn sie rechtlich nicht verbindlich ist.
Was macht ein Tiny House aus?
Ein Tiny House ist im Kern ein vollwertiges Wohnhaus im Miniaturformat. Trotz der geringen Fläche bietet es alles, was man zum Leben braucht – clever organisiert und meist sehr nachhaltig gebaut.
Typische Merkmale sind:
- Wohnfläche: zwischen 15 und 50 m² Komplette
- Wohnfunktion: Küche, Bad, Wohn-/Schlafbereich
- Oft mobil: auf einem Anhänger (Trailer) montiert
- Minimalistische Bauweise: multifunktionale Möbel, kreative Raumlösungen
- Nachhaltig: oft mit ökologischen Baustoffen und autarker Technik (Solar, Regenwasser)
- Ausstattung: wie bei einem klassischen Wohngebäude
Drei Arten von Tiny Houses – Ein Überblick
Tiny Houses lassen sich grob in drei Hauptkategorien unterteilen. Je nach Bauweise, Mobilität und Nutzung ergeben sich unterschiedliche rechtliche Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten.
Stationäres Tiny House
Dies ist ein fest installiertes Kleinhaus mit Fundament – oft auf Punkt-, Schraub- oder Streifenfundamenten errichtet. Es gilt baurechtlich als Wohngebäude und benötigt eine reguläre Baugenehmigung.
Merkmale:
- Kein Fahrgestell, nicht mobil
- Anschluss an Versorgungsleitungen
- Dauerhaft als Erst- oder Zweitwohnsitz nutzbar
- Häufig bessere Dämmung und Wohnqualität
Mobiles Tiny House ohne Straßenzulassung
Diese Variante ist transportabel (z. B. mit Tieflader), aber nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Sie steht oft auf einem massiven Stahlrahmen, ohne Achsen oder mit abnehmbaren Rädern.
Merkmale:
- Transport nur mit Sondergenehmigung und speziellem Fahrzeug
- Kein eigener Anhänger, meist schwerer als 3,5 t
- Nutzung als Wochenendhaus, Ferienhaus oder auf privatem Grundstück
- Baugenehmigung meist dennoch erforderlich
Mobiles Tiny House mit Straßenzulassung („THOW“)
Diese mobile Version ist auf einem zugelassenen Anhänger gebaut und darf regulär im Straßenverkehr bewegt werden (meist max. 3,5 t).
Merkmale:
- Mobil & flexibel, mit Pkw oder Transporter ziehbar
- Theoretisch keine Baugenehmigung nötig – praktisch aber oft doch
- Nutzung häufig als temporärer Wohnsitz oder mobiles Büro
- Begrenzte Größe (max. ca. 2,55 m Breite, 4 m Höhe)
Zusammenfassende Übersicht
Fazit: Kleine Häuser, große Wirkung
Tiny Houses bieten eine spannende Möglichkeit, einfacher, nachhaltiger und bewusster zu leben – ohne auf Komfort verzichten zu müssen. Auch wenn die gesetzliche Lage in Deutschland noch nicht klar definiert ist, schafft der Tiny House Verband mit seiner 50-Quadratmeter-Norm eine wichtige Orientierung.
Wer den nötigen Planungsaufwand nicht scheut und sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzt, kann mit einem Tiny House eine kosteneffiziente und zukunftsorientierte Wohnform realisieren – ob als Erstwohnsitz, Wochenendhaus oder Teil eines alternativen Lebenskonzepts.